SCHWANDORF. Am Samstagnachmittag wurde im Ortsteil Büchelkühn ein Traktorgespann einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Wie sich herausstellte, war die Fahrt nicht privilegiert, sprich sie unterlag nicht einem ordentlichen land- oder forstwirtschaftlichen Zweck. Daraus resultierte, dass die vorhandene Fahrerlaubnis im Führerschein des 25-jährigen Traktorfahrers zum Führen des Gespanns nicht ausreichte, da er einer Erlaubnis der Klasse CE bedurft hätte.
Einhergehend mit der widerrechtlichen Fahrt wurden weitere Verstöße nach dem Steuer-, Versicherungs- und Zulassungsrecht verwirklicht. Die Weiterfahrt des Gespanns wurde unterbunden. Es erfolgt Anzeigenerstattung.
Bericht: PI Schwandorf