REGENSBURG / KELHEIM. In zwei Fällen gelang es den Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg Unternehmern Sozialversicherungsbetrug nachzuweisen.
Eine Regensburger Gastronomin unterließ es über einen Zeitraum von zwei Jahren die in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialkassen anzumelden. Einigen Beschäftigten zahlte die Unternehmerin den Lohn teilweise schwarz aus, andere erhielten den kompletten Lohn schwarz ausbezahlt. Ihrer Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam die Geschäftsfrau allerdings nicht nach. Dadurch sparte sie sich Sozialabgaben in Höhe von ca. 40.000,– Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Gastronomin zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten.
Auf die gleich Weise ersparte sich der Inhaber eines Wach- und Sicherheitsunternehmens aus dem Landkreis Kelheim Sozialabgaben in Höhe von ca. 13.000,– Euro. Auch hier zahlte der Unternehmer die Löhne schwarz aus und unterließ es, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten.
In diesem Fall verhängte das Amtsgericht Regensburg gegen den Geschäftsmann eine Geldstrafe in Höhe von 14.400,– Euro.
Neben dem entstandenen Schaden müssen die Beschuldigten auch für die Verfahrenskosten aufkommen.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg