WALDSASSEN. Ein 50jähriger wurde am 01.10.2019 durch Beamte der Grenzpolizeigruppe kontrolliert, als er mit seinem in Deutschland erworbenen Pkw nach Tschechien ausreisen wollte.
Den Beamten war er aufgefallen, da tschechische Händlerkennzeichen am Citroen angebracht waren. Mit solchen Kennzeichen darf ein in Deutschland erworbenes Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, denn dies stellt ein Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs dar. Die Weiterfahrt wurde natürlich unterbunden.
Bericht: PI Waldsassen