WALDSASSEN. Zwei offene Haftbefehle konnten die Fahnder der Grenzpolizei am Dienstag vollstrecken. In beiden Fällen handelte es sich um tschechische Staatsbürger, die eine Geldstrafe wegen einer früheren Anzeige nicht bezahlt hatten.
Beim ersten Fall wurde eine Frau nach der Einreise aus Tschechien einer Kontrolle unterzogen. Die Fahnder entdeckten im Fahndungssystem den offenen Haftbefehl gegen die Frau wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wonach sie noch über 600 Euro an die Staatskasse schuldig war. Nach mehreren Telefonaten konnte sie die geforderte Geldsumme aufbringen und gleich bei der Polizei einbezahlen. Gleichzeitig wurde aber ermittelt, dass der von ihr gefahrene Skoda schon wieder nicht versichert war.
Dies brachte ihr gleich wieder eine neue Anzeige gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Zu hoffen bleibt, dass sie diesmal ihre Geldstrafe sofort bezahlt, sollte das Gericht eine solche verhängen.
Beim zweiten Haftbefehl handelte es sich ebenfalls um eine Anzeige gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hier musste der junge Mann noch eine Geldstrafe von über 1200 Euro bezahlen. Da er die geforderte Summe nicht sofort aufbringen konnte, musste er ins Gefängnis eingeliefert werden.
Bericht: PI Waldsassen