LANDKREIS REGENSBURG. Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg überführten eine im Landkreis Regensburg ansässige Unternehmerin des Sozialbetrugs.
Die Geschäftsfrau unterließ es über einen Zeitraum von vier Jahren in insgesamt 60 Fällen die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlich gezahlten Bruttolöhne, anzumelden.
Die Firmeninhaberin verzichtete darauf, die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer – und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen fristgerecht abzuführen.
Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 57.000,– Euro.
Neben der vom Amtsgericht Regensburg verhängten Geldstrafe in Höhe von 500 Tagessätzen zu je 40,– Euro muss die verurteilte Geschäftsfrau auch für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie für die Verfahrenskosten aufkommen.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg