Ab 28. Dezember: Zugang nur geimpft, genesen oder getestet
AMBERG-SULZBACH / AMBERG. Behörden und Ämter gehören zur so genannten kritischen Infrastruktur und sind in der Corona-Pandemie unentbehrlich. Aufgrund der Omikron-Variante und der drohenden fünften Welle gilt deshalb für Termine am Landratsamt Amberg-Sulzbach ab kommenden Dienstag, 28. Dezember 2021 die 3G-Regel. Zugang zum Landratsamt haben ab dann nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen. Dies gilt auch für sämtliche Außenstellen.
Ein entsprechender Impfnachweis, ein Genesenen-Zertifikat oder ein Testnachweis (POC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test maximal 48 Stunden als) muss vorgelegt werden.
Zutritt kann Bürgerinnen und Bürgern außerdem nur nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt werden. Lediglich die Führerschein- und Zulassungsstelle des Landkreises bleiben für den Parteiverkehr geöffnet.
Zudem weist das Landratsamt Amberg-Sulzbach darauf hin, dass in allen Gebäuden des Landratsamtes mindestens eine FFP2-Maske getragen werden muss. Ein Zutritt mit medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske) ist nicht gestattet. Auch die geltenden Abstandsregeln sind weiterhin verpflichtend einzuhalten.
Ansprechpartner zur Terminvereinbarung während der regulären Öffnungszeiten können online unter www.kreis-as.de/ansprechpartner abgefragt werden.
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach