BAYERN / WAIDHAUS. Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese den jeweiligen Fachbehörden zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um so Bürgerinnen und Bürger vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. Verbraucher sind daher stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden. In engem Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz steht auch die Problematik der Produktpiraterie.
So wurden vor kurzem am Zollamt Weiden-Waidhaus, Dienstort Weiden mehrere gefälschte Handtaschen, Schuhe und Geldbeutel eines namhaften Herstellers sichergestellt. Die sehr gut imitierten und qualitativ hochwertigen Produkte, die sich in einem Paket aus Fernost befanden, wurden anhand des Preises und der Verpackung von einer aufmerksamen Zollbeamtin als Fälschungen erkannt. Der Rechnungsbetrag betrug umgerechnet 535 Euro, im Original hätten die Waren einen Wert von ca. 10.500 Euro.
Der Markenrechtsinhaber beantragte die Vernichtung der Fälschungen.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg