BAYERN. „In Bayern sind bei überregionalen und regionalen Sportveranstaltungen wieder bis zu 50 Prozent der Stadionkapazität an Zuschauern zugelassen, darunter auch Stehplätze. Maximal können dann bis zu 15.000 Zuschauerinnen und Zuschauer bei einem Sportereignis dabei sein.“ Das hat Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann zum Beschluss des Ministerrats mitgeteilt. Die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird dafür ab Mittwoch, 9. Februar, angepasst.
Wo immer möglich, so Herrmann, sollten Zuschauer auch weiterhin den Mindestabstand einhalten. Darüber hinaus bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung mit 2G plus und einer FFP2-Maskenpflicht. Schwimmbäder sind hingegen künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich. Herrmann: „Ich freue mich, dass sich der Ministerrat damit auch beim Sport für eine sanfte, kontrollierte und schrittweise Öffnung entschieden hat.“
Bericht: Bayerisches Innenministerium